Mit dem Programm Digitalbonus Thüringen werden kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützt. 
Gefördert werden Ausgaben für Software, Hardware und externe Dienstleistungen. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro.

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Was wird gefördert?

Die Förderung hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen.
Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für IuK-Software und Iuk-Hardware einschließlich Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und Systemen.

Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben u. a. im Bereich der Implementierung eines Dokumentenmanagement Systems (DMS) inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen.

Für eine Förderung werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einem nicht unerheblichen Digitalisierungsfortschritt im Betriebsprozess bzw. im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens führen oder die Informationssicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel) sowie wirtschaftsnahe Freiberufler*innen. 

Zu den unternehmensnahen Dienstleistungen zählen Leistungen, die überwiegend von Unternehmen nachgefragt werden; insbesondere Leistungen, die produktbegleitend oder dem Produktionsprozess vor- /nachgelagert sowie prozessbegleitend sind.

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Weitere Voraussetzungen (Auszug)

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  • Das Vorhaben ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert (Vorlage einer Durchfinanzierungsbestätigung).
  • Das Vorhaben ist grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen.
  • Je Unternehmen kann im Digitalbonus Thüringen nur ein Antrag gestellt werden.

Unser Dokumentenmanagement System COI-BusinessFlow kann über das Förderprogramm Digitalbonus Thüringen gefördert werden.

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Wie viel wird gefördert?

  • Ausgaben für die zur Umsetzung des Vorhabens notwendige Hard- und Software
  • Ausgaben für externe Dienstleistungen

Ausgaben für die Integration eines Produkt-Konfigurators oder von Anwendungen/Tools für Big-Data-Analysen in unternehmenseigene Webseiten können als förderfähig anerkannt werden, sofern sie ein Bestandteil eines Vorhabens in die Digitalisierung von Prozessen, Produkten oder Dienstleistungen sind und ein nicht unerheblicher Digitalisierungsfortschritt aufgezeigt wird.

Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenz-, Nutzungs- und Systemservicegebühren sind für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten förderfähig.

  • die Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung
  • Eigenleistungen
  • Schulung von Beschäftigten
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • reine Ersatzbeschaffungen für bereits vorher im Unternehmen verwendete Systeme
  • Leistungen und Wirtschaftsgüter, die von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen (einschließlich aller Unternehmen, an denen mit den Gesellschafter*innen verwandte Personen, Ehepartner*innen der Gesellschafter*innen oder mit Gesellschafter*innen in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen Anteil halten bzw. in einer Unternehmensbeziehung stehen) erbracht bzw. hergestellt oder erworben werden.
  • die Anschaffung von bereits allgemein gebräuchlicher digitaler Grundausstattung, z.B. Standard-Hardware, wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones ohne eindeutigen Projektbezug, Fax, Scanner, Beamer oder Bildschirme
  • Standard-Software, wie übliche Betriebssysteme, Bürosoftware oder Buchhaltungssysteme
  • herkömmliche Webseiten und Webshops zur Unternehmens- und Produktpräsentation ohne tiefere funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe
  • herkömmliche Online-Marketing-Maßnahmen, wie Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing und E-Mail-Marketing
  • Einführung von Social-Media-Kommunikationskonzepten, etc.

Ebenfalls nicht gefördert werden Ausgaben/Ausgabenbestandteile, die bereits in anderen Förderprojekten vollständig bzw. anteilig bezuschusst wurden bzw. werden.

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Wir stehen Ihnen jederzeit gerne persönlich zur Verfügung

Weiterführende Informationen zum Digitalbonus Thüringen finden sich auf Webseite der Thüringer Aufbaubank.

Wir arbeiten seit über 30 Jahren an der Digitalisierung von Unternehmen. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise für Ihre Digitalisierungsoffensive zur Verfügung.

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